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Fassungsvergleich zu Übereinkommen (Nr. 190) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen (Nr. 190) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt 1
Art. 7neu
in Kraft ab 11.09.2025 · idF BGBl. III Nr. 156/2024 Art. 7↗RIS↗
IV. SCHUTZ UND PRÄVENTION
Artikel 7
Unbeschadet von Artikel 1 und im Einklang damit nimmt jedes Mitglied Rechtsvorschriften zur Definition und zum Verbot von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung, an.