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Fassungsvergleich zu Übereinkommen (Nr. 102) über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen (Nr. 102) über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit 1
Art. 78neu
in Kraft ab 04.11.1970 · idF BGBl. Nr. 33/1970 Art. 78↗RIS↗
Teil XV.
Schlußbestimmungen.
Artikel 78.
Die förmlichen Ratifikationen dieses Übereinkommens sind dem Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes zur Eintragung mitzuteilen.