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Fassungsvergleich zu Doppelbesteuerung – Einkommen- u. Vermögensteuer××

Änderungen zwischen den Fassungen

Doppelbesteuerung – Einkommen- u. Vermögensteuer (aufgehoben) 1
Art. 8neu
in Kraft 24.09.1973 – 30.09.2009 · idF BGBl. Nr. 595/1973 · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 96/2009 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Schiffahrt und Luftfahrt
Gewinne aus dem Betrieb von Schiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr dürfen nur in dem Vertragstaat besteuert werden, in dem sich der Sitz des Unternehmens befindet.