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Fassungsvergleich zu IX. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz××

Änderungen zwischen den Fassungen

IX. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz 1
Art. 8neu
in Kraft ab 26.01.1910 · idF RGBl. Nr. 185/1913 Art. 8↗RIS↗
Drittes Kapitel.
Schlußbestimmungen.
Artikel 8.
Die Bestimmungen dieses Übereinkommens finden nur zwischen den Vertragsmächten Anwendung und nur dann, wenn die Kriegführenden sämtlich Vertragsparteien sind.