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Fassungsvergleich zu XI. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz××

Änderungen zwischen den Fassungen

XI. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz 1
Art. 8neu
in Kraft ab 26.01.1910 · idF RGBl. Nr. 187/1913 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8.
Die Bestimmungen der drei vorstehenden Artikel finden keine Anwendung auf Schiffe, die an den Feindseligkeiten teilnehmen.