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Fassungsvergleich zu Regelung gewisser Jagdrechtsangelegenheiten (Italien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Regelung gewisser Jagdrechtsangelegenheiten (Italien) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 08.07.1926 · idF BGBl. Nr. 178/1926 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8.
Das gegenwärtige Übereinkommen wird ratifiziert und die Ratifikationsurkunden werden so bald als möglich in Rom ausgetauscht werden.
Es wird am Tage nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft treten.
Urkund dessen haben die obgenannten Bevollmächtigten dieses Übereinkommen gezeichnet.
Geschehen zu Rom, am 24. Juni 1925, deutsch und italienisch, wobei beide Texte authentisch sind, in zwei Ausfertigungen, wovon je eine jedem der vertragschließenden Staaten übergeben wird.