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Fassungsvergleich zu Entwicklungshilfe - technische und finanzielle Zusammenarbeit (Mosambik)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Entwicklungshilfe - technische und finanzielle Zusammenarbeit (Mosambik) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 01.01.1986 · idF BGBl. Nr. 216/1986 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Alle Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens sind auf diplomatischem Wege zu regeln.