Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Entwicklungshilfe - technische und finanzielle Zusammenarbeit (Mosambik)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 216/1986Bundesgesetzblatt Nr. 216 aus 1986,
Inkrafttretensdatum
01.01.1986
Index
19/18 Entwicklungshilfe
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER VOLKSREPUBLIK MOSAMBIK ÜBER TECHNISCHE UND FINANZIELLE ZUSAMMENARBEIT
StF: BGBl. Nr. 216/1986
Ratifikationstext
Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 9 am 1. Jänner 1986 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die österreichische Bundesregierung einerseits und die Regierung der Volksrepublik Mosambik andererseits, im Bewußtsein des Nutzens, der für beide Länder aus einer verstärkten Zusammenarbeit erwachsen kann, vom Wunsche geleitet, die bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern zu vertiefen, sind wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2014
Dokumentnummer
NOR11000866
alte Dokumentnummer
N1198612933R