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Fassungsvergleich zu Grenzbrücke über den Steinbach (BRD)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grenzbrücke über den Steinbach (BRD) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 01.11.1986 · idF BGBl. Nr. 507/1986 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Berlin-Klausel
Dieses Abkommen gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Regierung der Republik Österreich innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Abkommens eine gegenteilige Erklärung abgibt.