Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 8neu
Artikel 8
a) die Gewährleistung der Bereitstellung geeigneter sozio-kultureller Einrichtungen in landwirtschaftlichen Gebieten;
b) die Förderung der Verbesserung der Lebensbedingungen und sanitären Verhältnisse in den landwirtschaftlichen Betrieben zugunsten der Landwirte, ihrer Familienangehörigen sowie gegebenenfalls ihrer Dienstnehmer;
c) die Gewährung von Vergünstigungen, wie langfristiger Darlehen, Subventionen oder herabgesetzter Zinssätze, an die Landwirte, um ihnen unter anderem die Durchführung der in obiger lit. b angeführten Maßnahmen zu ermöglichen.