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Fassungsvergleich zu Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Slowakei)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Slowakei) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 01.05.2001 · idF BGBl. III Nr. 8/2002 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Kontingente
Anzahl der Genehmigungen (Kontingente), Gültigkeit, Zeitpunkt und Intervall der Übergabe werden jeweils für zwölf Monate auf Vorschlag der Gemischten Kommission zwischen den Vertragsparteien vereinbart.