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Fassungsvergleich zu Abkommen im Bereich der Kultur und der Bildung (Kroatien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen im Bereich der Kultur und der Bildung (Kroatien) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 01.10.2005 · idF BGBl. III Nr. 177/2005 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Die Vertragsparteien begrüßen die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Sports, insbesondere direkte Kontakte zwischen den Sportorganisationen beider Länder und empfehlen einen direkten Erfahrungsaustausch zwischen diesen Organisationen.