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Fassungsvergleich zu Grenzübertritt auf touristischen Wegen und in besonderen Fällen (Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grenzübertritt auf touristischen Wegen und in besonderen Fällen (Tschechische R) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 07.05.2006 · idF BGBl. III Nr. 85/2006 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Allfällige die Durchführung oder Auslegung dieses Vertrages betreffende Streitigkeiten werden durch wechselseitige Konsultationen zwischen den Innenministerien beider Vertragsparteien oder erforderlichenfalls auf diplomatischem Wege gelöst.