Änderungen zwischen den Fassungen
Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau (Bund – NÖ, OÖ, Wien)
1§ 0↗RIS↗
Art. 8neu
Artikel 8
Diese Vereinbarung kann nur im Einvernehmen aller Vertragsparteien aufgelöst werden.