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Fassungsvergleich zu Abkommen über Beziehungen im audiovisuellen Bereich (Spanien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über Beziehungen im audiovisuellen Bereich (Spanien) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 01.09.2013 · idF BGBl. III Nr. 188/2013 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Hinweis auf Gemeinschaftsproduktion
Titelvorspann oder Titelnachspann sowie das Werbematerial der Gemeinschaftsproduktionen haben den Hinweis zu enthalten, dass es sich – nach Maßgabe des jeweiligen Beteiligungsverhältnisses – um eine österreichisch-spanische oder eine spanisch-österreichische Gemeinschaftsproduktion handelt.