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Fassungsvergleich zu Luftfahrt – Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt – P14××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftfahrt – Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt – P14 1
Art. 8neu
in Kraft ab 16.09.1999 · idF BGBl. III Nr. 74/2019 Art. 8↗RIS↗
Artikel VIII
1) Dieses Protokoll bleibt ebenso lange wie das Abkommen in Kraft.
2) Dieses Protokoll tritt für einen Staat nur dann außer Kraft, wenn dieser Staat aufhört, Vertragspartei des Abkommens zu sein.