Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Slowenien über die Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten für die Grenzabschnitte I bis VII der gemeinsamen Staatsgrenze
1§ 0↗RIS↗
Art. 8neu
Artikel 8
Die in den Artikel 1 bis 7 angeführten Anlagen bilden einen Bestandteil dieses Abkommens.