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Fassungsvergleich zu Satzung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Satzung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 01.01.2021 · idF BGBl. III Nr. 67/2021 Art. 8↗RIS↗
Artikel VIII
Organe
A.
Hiermit werden die folgenden Hauptorgane der Organisation eingesetzt:
1. die Versammlung;
2. der Rat und
3. das Sekretariat.
B.
Die Versammlung und, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Versammlung, der Rat können die Nebenorgane einsetzen, die sie zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dieser Satzung für notwendig erachten.