Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu I. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz××

Änderungen zwischen den Fassungen

I. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz 1
Art. 85neu
in Kraft ab 26.01.1910 · idF RGBl. Nr. 177/1913 Art. 85↗RIS↗
Artikel 85.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten selbst und die Kosten des Schiedsgerichtes zu gleichem Anteile.