Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu XI. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz××

Änderungen zwischen den Fassungen

XI. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz 1
Art. 9neu
in Kraft ab 26.01.1910 · idF RGBl. Nr. 187/1913 Art. 9↗RIS↗
Viertes Kapitel.
Schlußbestimmungen.
Artikel 9.
Die Bestimmungen dieses Übereinkommens finden nur zwischen den Vertragsmächten Anwendung und nur dann, wenn die Kriegführenden sämtlich Vertragsparteien sind.