Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Ungarn××

Änderungen zwischen den Fassungen

Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Ungarn 1
Art. 9neu
in Kraft ab 27.08.1931 · idF BGBl. Nr. 270/1931 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9.
Soweit der vorliegende Vertrag nichts anderes bestimmt, werden die Entscheidungen der Vergleichskommission mit Stimmenmehrheit getroffen.