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Fassungsvergleich zu Übereinkommen über die internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über die internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See 1
Art. 9neu
in Kraft ab 15.07.1977 · idF BGBl. Nr. 529/1977 Art. 9↗RIS↗
Artikel IX
Sprachen
Dieses Übereinkommen und die Regeln sind in einer Urschrift in englischer und französischer Sprache abgefaßt, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist. Amtliche Übersetzungen in russischer und spanischer Sprache werden angefertigt und mit der unterzeichneten Urschrift hinterlegt.
ZU URKUND DESSEN haben die von ihren Regierungen hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN zu London am 20. Oktober 1972.