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Fassungsvergleich zu Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen bzw. Spezialpässen (Vereinigte Arabische Emirate)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen bzw. Spezialpässen (Vereinigte Arabische Emirate) 1
Art. 9neu
in Kraft ab 02.02.2010 · idF BGBl. III Nr. 18/2010 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9
Änderung
Dieses Abkommen kann, falls erforderlich, von den Vertragsparteien im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen geändert oder ergänzt werden. Die Änderung oder Ergänzung tritt an dem von den Vertragsparteien dazu bestimmten Tag in Kraft.