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Fassungsvergleich zu Rückübernahme vom 25. Mai 2006 - Durchführungsprotokoll (Russische F) ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rückübernahme vom 25. Mai 2006 - Durchführungsprotokoll (Russische F) 1
Art. 9neu
in Kraft ab 03.06.2011 · idF BGBl. III Nr. 140/2011 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9
Sprache
1. Zur Umsetzung der Bestimmungen des vorliegenden Durchführungsprotokolls werden die in den Abschnitten III und IV des Abkommens und in Artikel 3 des Durchführungsprotokolls vorgesehenen Unterlagen in folgenden Sprachen abgefasst:
- österreichische Partei : in deutscher Sprache mit beigelegter Übersetzung ins Russische
- russische Partei : in russischer Sprache mit beigelegter Übersetzung ins Deutsche.
2. Konsultationen zwischen den zuständigen Behörden der Parteien in Fragen des Durchführungsprotokolls finden in deutscher oder russischer Sprache statt.