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Fassungsvergleich zu Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Bosnien-Herzegowina)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Bosnien-Herzegowina) 1
Art. 9neu
in Kraft ab 21.02.2012 · idF BGBl. III Nr. 50/2012 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9
(Sprache)
Die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien zur Durchführung des Rückübernahmeabkommens und dieses Durchführungsprotokolls findet in englischer Sprache statt.