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Fassungsvergleich zu Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre 1
Art. 9neu
in Kraft ab 01.07.2009 · idF BGBl. III Nr. 241/2013 Art. 9↗RIS↗
Artikel IX
Streitigkeiten
Kann eine Streitigkeit zwischen Mitgliedstaaten über die Auslegung oder Anwendung dieses Übereinkommens oder des Finanzprotokolls nicht durch Vermittlung des Rates beigelegt werden, so wird sie nach Maßgabe des Abkommens vom 18. Oktober 1907 zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle dem Ständigen Schiedshof in Haag unterbreitet, sofern die beteiligten Mitgliedstaaten nicht eine andere Art der Beilegung annehmen.