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Fassungsvergleich zu Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen – Beteiligung Islands××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen – Beteiligung Islands 1
Art. 9neu
in Kraft ab 27.11.2018 · idF BGBl. III Nr. 166/2018 Art. 9↗RIS↗
ARTIKEL 9
Verwahrer
Diese Vereinbarung die in doppelter Urschrift in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer, ungarischer und isländischer Sprache abgefasst ist, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt.