Änderungen zwischen den Fassungen
§ 68neu
Vermessungs- und Eichwesen.
§ 68.
(1) Die Abteilung VI (Hauptvermessungsabteilung XIV) und die Abteilung VII des Reichsstatthalters in Wien (Staatliche Verwaltung) werden aufgelöst. Ihre Geschäfte gehen auf das wiedererrichtete Amt für Eich- und Vermessungswesen über, das auch die Aufgaben der bisherigen Beschußämter übernimmt.
(2) In Unterordnung unter dieses Amt werden als Mittelinstanz Inspektorate für das Eichwesen und Inspektorate für das Vermessungswesen errichtet, denen die örtlichen Eichämter und Vermessungsämter unterstellt sind.
Anmerkung
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