Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu MinStG 1981××

Änderungen zwischen den Fassungen

Mineralölsteuergesetz 1981 (MinStG 1981) (aufgehoben) 1
§ 59neu
in Kraft 01.01.1982 – 30.12.1991 · idF BGBl. Nr. 597/1981 § 59↗RIS↗
§ 59. Mit der Vollziehung der §§ 10 und 11 ist der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen betraut. Mit der Vollziehung der §§ 12 und 13 ist der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft betraut. Die Zuständigkeit zur Vollziehung des § 57 Abs. 1 richtet sich nach § 12 des Bundesmineralölsteuergesetzes. Die Zuständigkeit zur Vollziehung des § 57 Abs. 2 bis 4 richtet sich nach der Zuständigkeit zur Vollziehung der betroffenen Bundesgesetze. Mit der Vollziehung aller anderen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.