Änderungen zwischen den Fassungen
Bestimmung der Waren der Anlage B, auf die die Vorzugszollsätze gemäß § 2 Abs. 2 des Präferenzzollgesetzes anzuwenden sind (aufgehoben)
1§ 0↗RIS↗
§ 2geändertAbs 1; Abs 2 (neu)
§ 2.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1991 in Kraft.
(2) § 1 der Verordnung, mit der die Verordnung, mit der Waren der Anlage B bestimmt werden, auf die die Vorzugszollsätze gemäß § 2 Abs. 2 des Präferenzzollgesetzes anzuwenden sind, BGBl. Nr. 500/1991, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 712/1991, tritt mit 1. Jänner 1992 in Kraft.