§ 7. Die Gemeinden erhalten für die Kosten, die ihnen bei der Mitwirkung an den Erhebungen entstehen, eine Pauschalabfindung.
Diese beträgt je Baubewilligungsmeldung Die Gemeinden erhalten für die Kosten, die ihnen bei der
im Jahr 1989................ 76,80 S, Mitwirkung an den Erhebungen entstehen, eine Pauschalabfindung. Diese
ab 1. Jänner 1990........... 80,40 S. beträgt je Baubewilligungsmeldung
im Jahr 1992 ........................... 80,40 S,
ab 1. Jänner 1993....................... 90,-- S.