Änderungen zwischen den Fassungen
§ 2geändertZ 5, Z 6 (neu) · umnummeriert: Z 7 bis Z 9
… 4 unveränderte Absätze
1. für die Weinaufsichtsgebiete 1 und 2 eine Außenstelle mit dem Sitz in Krems a. d. Donau;
2. für das Weinaufsichtsgebiet 3 eine Außenstelle mit dem Sitz in Hollabrunn;
3. für die Weinaufsichtsgebiete 4 und 5 eine Außenstelle mit dem Sitz in Mistelbach;
4. für das Weinaufsichtsgebiet 6 eine Außenstelle mit dem Sitz in Gumpoldskirchen;
5. für die Weinaufsichtsgebiete das Weinaufsichtsgebiet 7, 8 und 9 eine Außenstelle mit dem Sitz in Eisenstadt Neusiedl/See;
6. für die Weinaufsichtsgebiete 8 und 9 eine Außenstelle mit dem Sitz in Eisenstadt;