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Fassungsvergleich zu IStGH-ZG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH-ZG) 1
§ 45geändertÜberschrift; Abs 3 (entfallen)
in Kraft 01.10.2002 – 21.03.2020 · idF BGBl. I Nr. 135/2002 · danach: BGBl. I Nr. 20/2020 § 45↗RIS↗
in Kraft ab 22.03.2020 · idF BGBl. I Nr. 20/2020 § 45↗RIS↗
Dritter Teil
In-Kraft-Treten und Schlussbestimmungen
Inkrafttreten der Stammfassung, Verweise
§ 45.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 2002 in Kraft.
(2) In diesem Bundesgesetz enthaltene Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften des Bundes sind als Verweisung auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
(3) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind die Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten, für Justiz und für Inneres - je nach ihrem Wirkungsbereich - betraut.