Änderungen zwischen den Fassungen
§ 45geändertÜberschrift; Abs 3 (entfallen)
Dritter Teil
Inkrafttreten der Stammfassung, Verweise
§ 45.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 2002 in Kraft.
(2) In diesem Bundesgesetz enthaltene Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften des Bundes sind als Verweisung auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.