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Fassungsvergleich zu StPO××

Änderungen zwischen den Fassungen

Strafprozeßordnung 1975 (StPO) 1
§ 481aufgehoben
in Kraft 31.12.1975 – 31.12.2007 · idF BGBl. Nr. 631/1975 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2007 § 481↗RIS↗
§ 481.
Gegen Entscheidungen des Bezirksgerichtes, insofern sie der Berufung nicht unterliegen, steht den Beteiligten das Rechtsmittel der Beschwerde an den Gerichtshof erster Instanz binnen vierzehn Tagen zu.