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Fassungsvergleich zu Einführung von Legitimationen für Rechtsanwälte××

Änderungen zwischen den Fassungen

Einführung von Legitimationen für Rechtsanwälte 1
§ 4neu
in Kraft ab 10.04.1919 · idF StGBl. Nr. 208/1919 § 4↗RIS↗
§ 4.
Diese Vollzugsanweisung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung in Wirksamkeit.