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Fassungsvergleich zu Rechtshilfe in Zollsachen - Festsetzung fester Umrechnungskurse (Deutschland)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rechtshilfe in Zollsachen - Festsetzung fester Umrechnungskurse (Deutschland) 1
§ 4neu
in Kraft ab 02.02.1931 · idF BGBl. Nr. 36/1931 § 4↗RIS↗
§ 4.
Diese Vereinbarung tritt zu demselben Zeitpunkt in Kraft wie der Vertrag über die Rechtshilfe in Zollsachen.
Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten diese Vereinbarung unterschrieben und mit ihren Siegeln versehen.
Geschehen in
Wien,
am
21.
Januar 1931
Berlin,
24.
in doppelter Ausfertigung.