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Fassungsvergleich zu Liquidierung der Kommission für Verkehrsanlagen in Wien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Liquidierung der Kommission für Verkehrsanlagen in Wien 1
§ 8neu
in Kraft ab 01.07.1934 · idF BGBl. II Nr. 95/1934 § 8↗RIS↗
§ 8.
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1934 in Kraft.
(2) Mit seiner Vollziehung ist, soweit nicht in ihm etwas anderes angeordnet wird, der Bundesminister für Handel und Verkehr betraut.