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Fassungsvergleich zu 1000 S - Bundesgoldmünze××

Änderungen zwischen den Fassungen

1000 S - Bundesgoldmünze 1
§ 2neu
in Kraft ab 01.01.1989 · idF BGBl. Nr. 597/1988 § 2↗RIS↗
§ 2.
Die Münzen sind aus einer Legierung von 900 Tausendteilen Gold und 100 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 27 mm, ihr Rauhgewicht 13,5 g und ihr Feingewicht 12,15 g zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 1 Tausendteil und im Rauhgewicht 2 Tausendteile nicht überschreiten.