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Fassungsvergleich zu Zweites Fenster des Gemeinsamen Rohstoffonds - Beitrag××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zweites Fenster des Gemeinsamen Rohstoffonds - Beitrag 1
§ 2neu
in Kraft ab 03.08.1991 · idF BGBl. Nr. 416/1991 § 2↗RIS↗
§ 2.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.