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Fassungsvergleich zu Fonds des Umweltprogramms der UNO - Beitrag××

Änderungen zwischen den Fassungen

Fonds des Umweltprogramms der UNO - Beitrag 1
§ 2neu
in Kraft ab 13.02.1993 · idF BGBl. Nr. 114/1993 § 2↗RIS↗
§ 2.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Umwelt, Jugend und Familie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen betraut.