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Fassungsvergleich zu Steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen 1
§ 11neu
in Kraft ab 21.06.1996 · idF BGBl. Nr. 273/1996 § 11↗RIS↗
§ 11.
Fahrzeuge, die Sport- oder Luxuscharakter aufweisen, sind von der Einstufung als Kastenwagen, Pritschenwagen und Klein-Autobus im Sinne dieser Verordnung ausgenommen.
Schlagworte
Sportcharakter