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Fassungsvergleich zu Personalausweis für Ausländer und Staatenlose××

Änderungen zwischen den Fassungen

Personalausweis für Ausländer und Staatenlose 1
§ 2neu
in Kraft ab 31.07.1957 · idF BGBl. Nr. 167/1957 § 2↗RIS↗
§ 2.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für Inneres betraut.