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Fassungsvergleich zu Ausstattung und Art des Tragens der Verwundetenmedaille××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ausstattung und Art des Tragens der Verwundetenmedaille 1
§ 1neu
in Kraft ab 30.07.1975 · idF BGBl. Nr. 406/1975 § 1↗RIS↗
§ 1.
Die Verwundetenmedaille ist nach der in der Anlage enthaltenen Beschreibung zu gestalten.