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Fassungsvergleich zu Begrenzung von Emissionen aus Aufbereitungsanlagen für bituminöses Mischgut××

Änderungen zwischen den Fassungen

Begrenzung von Emissionen aus Aufbereitungsanlagen für bituminöses Mischgut 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.08.1993 · idF BGBl. Nr. 489/1993 § 1↗RIS↗
§ 1.
Diese Verordnung gilt für genehmigungspflichtige und nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 für bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen, in denen bituminöses Mischgut aufbereitet wird (Aufbereitungsanlagen).