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Fassungsvergleich zu Heizkosten-Antragsverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Heizkosten-Antragsverordnung 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.01.1995 · idF BGBl. Nr. 581/1994 § 1↗RIS↗
§ 1.
Für die Stellung von Anträgen im Verfahren außer Streitsachen gemäß § 25 Abs. 1 des Heizkostenabrechnungsgesetzes können – mit der in § 25 Abs. 7 des Heizkostenabrechnungsgesetzes festgelegten Rechtsfolge – die angeschlossenen Formblätter (Anlagen A und B) verwendet werden.