Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Atomfreies Österreich××

Änderungen zwischen den Fassungen

Atomfreies Österreich 1
§ 4neu
in Kraft ab 14.08.1999 · idF BGBl. I Nr. 149/1999 § 4↗RIS↗
§ 4.
Durch Gesetz ist sicherzustellen, daß Schäden, die in Österreich auf Grund eines nuklearen Unfalles eintreten, angemessen ausgeglichen werden und dieser Schadenersatz möglichst auch gegenüber ausländischen Schädigern durchgesetzt werden kann.