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Fassungsvergleich zu Leistungsbeurteilungsverordnung für Lehrer, Erzieher und Schulleiter××

Änderungen zwischen den Fassungen

Leistungsbeurteilungsverordnung für Lehrer, Erzieher und Schulleiter 1
§ 4neu
in Kraft ab 22.06.1985 · idF BGBl. Nr. 242/1985 § 4↗RIS↗
§ 4.
Für die Beurteilung der Leistung der Erzieher werden folgende Merkmale für die Erstellung der Berichte zum Zwecke der Leistungsfeststellung festgelegt:
1. erzieherisches Wirken,
2. Kenntnis der Schüler und ihrer Individuallage,
3. die für die Erziehertätigkeit erforderliche Zusammenarbeit mit den anderen Erziehern, mit den Lehrern der Schüler sowie mit den Erziehungsberechtigten,
4. Erfüllung übertragener Erziehungsaufgaben sowie der administrativen Aufgaben.