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Norm
Erhebung von Kirchenbeiträgen in Österreich
Fassungen
§ 1 Erhebung von Kirchenbeiträgen in Österreich
BGBl
§ 1 Erhebung von Kirchenbeiträgen in Österreich
Judikatur
§ 1 Erhebung von Kirchenbeiträgen in Österreich
§ 1 Erhebung von Kirchenbeiträgen in Österreich
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Erhebung von Kirchenbeiträgen in Österreich
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Erhebung von Kirchenbeiträgen in Österreich
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§ 0↗
RIS↗
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§ 1
neu
in Kraft ab 01.04.1940 · idF
GBlÖ Nr. 45/1940
§ 1↗
RIS↗
§ 1.
Die Religionsfonds werden aufgelöst. Ihre Rechte und Pflichten gehen auf das ... (Anm.: gegenstandslos) über.