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Fassungsvergleich zu Ausstattung und Art der Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der XII. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ausstattung und Art der Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der XII. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976 1
§ 3neu
in Kraft ab 30.07.1976 · idF BGBl. Nr. 382/1976 § 3↗RIS↗
§ 3.
(1) Die Verleihungsurkunden sind in einfacher Ausstattung auszufertigen.
(2) Über die Verleihung der Medaille hat die Präsidentschaftskanzlei ein Verzeichnis zu führen.