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Fassungsvergleich zu Wahl der Vertreter der Lehrer in den Schulgemeinschaftsausschuß××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wahl der Vertreter der Lehrer in den Schulgemeinschaftsausschuß 1
§ 17neu
in Kraft ab 01.09.1993 · idF BGBl. Nr. 389/1993 § 17↗RIS↗
§ 17.
Soweit in dieser Verordnung auf andere Rechtsvorschriften verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.